Trainings- und Teilnahmebedingungen
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1. Vertragspartner
Vertragspartner ist Nenad Popovic, Sudetenstr. 50, 76187 Karlsruhe, als unabhängiger Trainer. Das Training findet auf dem Sportgelände des VfB Knielingen statt; der VfB Knielingen e. V. ist nicht Vertragspartner dieses Vertrags.
2. Leistungen und Preise
Es wird eine einmalige Anmeldegebühr in Höhe von 150 € fällig. Zusätzlich wählt die/der Erziehungsberechtigte ein monatliches Trainingspaket:
- 4 Trainingseinheiten pro Monat: 150 € / Monat
- 8 Trainingseinheiten pro Monat: 200 € / Monat
Alle Preise verstehen sich als Endpreise. Nicht enthalten sind die für die Teilnahme erforderliche Ausrüstung (Trikot, Pullover, Regenjacke, Ball), die von den Erziehungsberechtigten selbst zu beschaffen ist.
3. Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten monatlich zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer längeren Frist. Die Kündigung sollte in Textform (z. B. E-Mail) erfolgen.
4. Zahlung
Die Zahlung erfolgt per Überweisung. Die Bankverbindung sowie die fälligen Beträge werden nach Eingang der Anmeldung per E-Mail mitgeteilt.
5. Pflichten der Teilnehmenden
Zur Teilnahme am Training sind Trikot, Pullover, Regenjacke und ein eigener Ball mitzubringen. Ohne vollständige Ausrüstung kann die Teilnahme am Training aus Sicherheits- und Organisationsgründen abgelehnt werden.
6. Aufsicht und Haftung
Die Aufsichtspflicht für das teilnehmende Kind geht für die Dauer der jeweiligen Trainingseinheit auf den Trainer über, soweit sich das Kind auf dem Trainingsgelände befindet und aktiv am Training teilnimmt. Außerhalb der Trainingszeiten (insbesondere An- und Abreise) verbleibt die Aufsichtspflicht bei den Erziehungsberechtigten.
Für Schäden, die durch die normalen Risiken der sportlichen Betätigung entstehen (z. B. übliche Verletzungen beim Fußballspiel), wird keine Haftung übernommen, soweit dem Trainer kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. [Bitte prüfen: ggf. Hinweis auf eigene Haftpflichtversicherung des Trainers und Empfehlung einer Unfallversicherung für das Kind ergänzen.]
7. Ausfall von Trainingseinheiten
[Regelung ergänzen, z. B.: Bei witterungs- oder krankheitsbedingtem Ausfall wird die Einheit nachgeholt oder anteilig gutgeschrieben. Individuelles Fernbleiben einzelner Teilnehmender berechtigt nicht zur Erstattung.]
8. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten findest du in der Datenschutzerklärung.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.